Begriff der objektiven Sünde
Kurz gesagt
Eine objektive Sünde ist eine Handlung, die ihrem Inhalt nach im Widerspruch zu Gottes Gebot und zum wahren Gut des Menschen steht – unabhängig davon, ob der Handelnde persönlich voll schuldhaft ist. Von der objektiven Sündhaftigkeit der Tat ist daher die subjektive Schuld des Täters zu unterscheiden, die von seiner Erkenntnis und Freiheit abhängt.
Im kirchlichen Sprachgebrauch meint „objektive Sünde“ (oder: objektiv sündhafte Handlung) eine Handlung, die ihrem Inhalt nach im Widerspruch zum Gesetz Gottes steht – unabhängig davon, ob der Handelnde persönlich voll schuldhaft handelt oder nicht.
1. Objektive Unordnung der Handlung
Eine Handlung ist objektiv sündhaft, wenn sie:
- gegen Gottes Gebote verstößt (z. B. Mord, Ehebruch, schwere Lüge),
- oder dem wahren Gut des Menschen widerspricht, wie es in der Offenbarung und in der rechten Vernunft erkennbar ist.
Der Katechismus spricht etwa von „in sich schlechter“ (intrinsece malum) Handlung, die immer schwer verwerflich ist, „schon kraft ihres Gegenstandes“ (vgl. KKK im Abschnitt zur Moral und zu den in sich schlechten Handlungen).
2. Unterschied zu persönlicher (subjektiver) Schuld
Damit eine schwere Sünde im vollen Sinn vorliegt, braucht es nach der Lehre der Kirche:
- schweren Gegenstand (also eine objektiv schwere Verfehlung),
- volle Erkenntnis,
- freie Zustimmung (vgl. KKK im Abschnitt zur Todsünde).
Fehlen (2) oder (3) ganz oder teilweise – etwa durch Unwissenheit, Angst, psychischen Druck usw. –, dann kann jemand subjektiv nicht oder nur vermindert schuldhaft sein, obwohl die Tat objektiv sündhaft bleibt.
Daher unterscheidet man:
- objektiv sündhafte Situation/Handlung – was getan wird, widerspricht dem Gesetz Gottes;
- subjektive Schuld – wie sehr der Handelnde persönlich vor Gott verantwortlich ist.
3. Warum diese Unterscheidung wichtig ist
Die Kirche hält an der klaren Beurteilung des objektiven sittlichen Wertes von Handlungen fest, um das Gewissen zu erleuchten und das Gute zu schützen. Gleichzeitig mahnt sie zur Zurückhaltung im Urteil über die innere Schuld einer Person, da diese Gott allein vollkommen kennt (vgl. 1 Sam 16,71).
Kurz: „Objektive Sünde“ bezeichnet eine Handlung, die ihrem Inhalt nach Sünde ist; ob der Handelnde aber subjektiv voll schuldhaft sündigt, hängt von seiner Erkenntnis und Freiheit ab.
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Quellen und weiterführende Fragen
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