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Gibt es neben dem Regina Caeli in der Osterzeit noch andere Anlässe, bei denen der Angelus durch ein anderes Gebet ersetzt wird?

Beantwortet am 10. April 2026 2 Quellen

Angelus und seine gebotenen Ausnahmen


Kurz gesagt

Verbindlich vorgesehen ist nur, dass in der Osterzeit der Angelus durch das Regina caeli ersetzt wird. Weitere allgemein vorgeschriebene Ersetzungen des Angelus gibt es nicht; andere Gebete an seiner Stelle (z. B. Rosenkranz, Berufungsgebete) beruhen auf pastoralen oder gemeinschaftlichen Entscheidungen, nicht auf universalkirchlicher Norm.

Kurz gesagt: Verbindliche lehramtliche Vorschriften, den Angelus außerhalb der Osterzeit durch ein anderes bestimmtes Gebet zu ersetzen, gibt es – außer dem Regina caeli in der Osterzeit – nicht.

1. Regina caeli in der Osterzeit

  • In der Osterzeit tritt traditionell das Regina caeli an die Stelle des Angelus.
  • Dies ist in vielen diözesanen und nationalen Direktiven so vorgesehen und wird etwa beim mittäglichen Gebet des Papstes auf dem Petersplatz praktiziert.

2. Weitere feste „Ersatzgebete“?

  • Es gibt keine allgemein-verbindliche Norm der Kirche, dass z. B. in bestimmten liturgischen Zeiten (Advent, Marienfeste usw.) der Angelus offiziell durch ein anderes Gebet ersetzt werden muss.
  • Der Angelus selbst ist ein privates bzw. volkstümliches Andachtsgebet, kein verpflichtendes liturgisches Gebet wie das Stundengebet. Entsprechend gibt es auch weniger detaillierte rechtliche Regelungen.

3. Erlaubte pastorale Praxis

Auf örtlicher oder gemeinschaftlicher Ebene gibt es allerdings zulässige pastorale Gestaltungen:

  • Religiöse Gemeinschaften / Pfarreien können z. B. im Oktober den Rosenkranz, in bestimmten Zeiten das Gebet um geistliche Berufe oder andere Andachten an die Stelle des gemeinsam gebeteten Angelus setzen.
  • Solche Gebräuche sind pastorale Entscheidungen, aber keine kirchenrechtlich bindenden Ersetzungen.

4. An Sonn- und Feiertagen

  • Auch an Sonntagen, Hochfesten oder während großer liturgischer Feiern gibt es keine Vorschrift, den Angelus durch ein bestimmtes anderes Gebet zu ersetzen.
  • Praktisch wird er dann manchmal ausgelassen oder durch ein der Feier angepasstes Gebet „de facto“ ersetzt, ohne dass dies rechtlich normiert wäre.

Fazit: Offiziell und allgemein üblich ist nur, dass in der Osterzeit der Angelus durch das Regina caeli ersetzt wird. Darüber hinaus gibt es keine allgemein verbindlichen weiteren „Ersatzgebete“, sondern nur legitime pastorale oder gemeinschaftliche Gebräuche.

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Quellen und weiterführende Fragen

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